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   BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 334.59   

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https://dejure.org/1961,11574
BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 334.59 (https://dejure.org/1961,11574)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1961 - VIII C 334.59 (https://dejure.org/1961,11574)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1961 - VIII C 334.59 (https://dejure.org/1961,11574)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78

    Anspruch eines Nichtrückkehrers auf Gleichstellung mit Sowjetzonenflüchtlingen -

    Denn der Belastete könnte gerade wegen seiner Belastung das in dieser Vorschrift aufgestellte strenge Erfordernis der Offensichtlichkeit der Zwangslage (vgl. Urteile vom 13. Juli 1959 - BVerwG 8 C 22.59 - vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 334.59 - und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 45.65 -) leichter dartun als ein anderer Ausweisbewerber seine auf anderen Gründen beruhende Zwangslage.
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 77.79

    Sowjetische Besatzungszone - Ehegattenprivileg - Gefahr für Ehe

    Auszugehen ist von dem Zeitpunkt, in dem es dem Ausweisbewerber unter Einschluß einer Überlegungs- und Erkundungsfrist zuzumuten war, den Rückkehrwillen zu betätigen (Urteile vom 13. Juli 1959 - BVerwG 8 C 22.59 -, vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 334.59 - und vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 149.70 -).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 68.65

    Erfordernis förmlicher Zustellung - Erfordernis einer gesonderten Entscheidung

    Denn aus der Unselbständigkeit des Aufhebungsantrages neben dem Verpflichtungsbegehren der Klägerin folgt insbesondere, daß es einer gesonderten Entscheidung über die Zulässigkeit des Aufhebungsbegehrens nicht bedarf, sondern auch dieses ohne weiteres als zulässig anzusehen ist, wenn sich das Verpflichtungsbegehren als zulässig erweist (BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 56.63 - mit Hinweis auf BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22] und Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 334.59 - [DVBl. 1962 S. 138]).
  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 149.70

    Verhältnis der §§ 3 und 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) im Zusammenhang mit den

    Maßgebender Zeitpunkt, in dem der Nichtrückkehrer den Rückkehrwillen haben, an seinem Vollzug aber durch die besondere Gefährdung nach § 4 Abs. 1 BVFG gehindert sein muß, ist der Zeitpunkt, in dem ihm seine Rückkehr an seinen Wohnsitz objektiv möglich und unter Zubilligung einer angemessenen Frist zur Überlegung und Erkundung der Rückkehrmöglichkeit auch zuzumuten ist (Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 334.59 -).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 56.63

    Rechtsmittel

    Zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsgericht dargelegt, daß dem auf Aufhebung dieser Bescheide gerichteten Klageantrag neben dem Verpflichtungsantrag selbständige Bedeutung nicht zukommt (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 334.59 - [DVBl. 1962 S. 138]).
  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 44.62

    Zurückweisung einer Revision - Anerkennung eines Sachverständigen für eine

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sieht grundsätzlich in dem neben dem Verpflichtungsantrag gestellten Antrag auf Aufhebung eines ablehnenden Bescheides einen bloßen Annex des Verpflichtungsantrages, der neben diesem keine selbständige Bedeutung hat (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97.54] [296 f.]; 3, 21 [22]; BVerwG VIII C 334.59 [DVBl. 1962, 138]).
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